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Reformen im Bildungsbereich Griechenlands: Übersetzung der Erklärung des griechischen Wissenschaftsministeriums

Der AStA der Uni Hamburg hat die Übersetzung der Erklärung des griechischen Ministeriums für Kultur, Bildung und religiöse Angelegenheiten zum vorgelegten Gesetz zur Neuordnung des Bildungssystems in Auftrag gegeben. Wir dokumentieren das im folgenden. Im Hochschulbereich stellen die Reformen – u.a. die Abschaffung der Zwangsexmatrikulation, die Abschaffung der Hochschulräte und die Demokratisierung des Gremienwesens – eine klare Abkehr von der Unternehmerischen Hochschule dar. Damit befeuern diese Vorhaben den europäischen Kampf für emanzipatorische Hochschulen!

hier die Erklärung als .doc

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 GREECE

HELLENISCHE REPUBLIK

MINISTERIUM FÜR KULTUR BILDUNG UND RELIGIÖSE ANGELEGENHEITEN

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PRESSEBÜRO

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Anschrift: Α. Papandreou 37

PLZ – Ort: 15180 – Marousi

Website: www.minedu.gov.gr

E-Mail: press@minedu.gov.gr

                                                                                                                              

                                                                                                                       Marousi, 16. April 2015

PRESSEMITTEILUNG

Thema: Wesentliche Punkte der Vorlage des Mantelgesetzes zur Bildung

HOCHSCHULBILDUNG

  • Abschaffung der UniversitätsräteundderRätederTechnischenBildungsinstitute (TEI). Ihre Aufgaben werden auf den Senat, den Dekanrat[1], den Dekan und die Vizedekane übertragen.
  • Stärkung der Gremien: Die Arbeit der Gremien (Senat, Dekanat, Generalversammlung des Fachbereichs, Generalversammlung der Abteilung) wird zur Wiederherstellung der Demokratie und zur Förderung der Beteiligung aller Mitglieder der akademischen Gemeinde am Entscheidungsprozess, unter Mitwirkung von Studenten und Beschäftigten durchgeführt.
  • Wahl der monokratischen Organe (Dekan, Vizedekane, Fakultätsdekane, Präsidenten, Fachbereichsleiter) durch die Gesamtheit der Mitglieder der akademischen Gemeinde, also dem Lehr- und Forschungspersonal, den Studenten und allen Kategorien des besonderen Lehr-, Verwaltungs- und technischen Personals.
  • Wahlgremien für die Wahl, Beförderung oder planmäßige Anstellung von Mitgliedern des Lehr- und Forschungspersonals. Die Zusammensetzung der gemäß Gesetz 4009/2011 und 4076/2012 aus 7 Mitgliedern bestehenden Wahlgremien wird, je nach Größe der Abteilung, auf 11 oder 15 Mitglieder erweitert und zusammengesetzt basierend auf der Verwandtschaft mit der Disziplin des betreffenden Mitglieds des Lehr- und Forschungspersonals, aus Wählern aus Abteilungen aus dem Inland oder äquivalenten Abteilungen aus dem Ausland.
  • Akademische Freiheit und akademisches Asyl[2]. Die Bedeutung des akademischen Asyls zum Schutz der akademischen Freiheiten wird anerkannt, des freien Austauschs von Ideen, des Schutzes des Rechts auf Wissen, Bildung und Beschäftigung vor jedem, der versucht sie einzuschränken.
  • Studentenstatus und Exmatrikulationen. Zum Schutz der besonders schwachen Mitglieder der Studierendenschaft, nämlich der arbeitenden Studierenden, wird der Studentenstatus mit der Immatrikulation in eine Fakultät erreicht und bis zum Erlangen des akademischen Titels behalten. Die unbezahlte Arbeit von Studenten und Postgraduierten und Doktoranden ist ausdrücklich untersagt. Der Senat ist das Organ, das über die Einrichtung und Verwaltung der Sonderkonten für Forschungsmittel, die Vermögensverwaltungsunternehmen und jegliche andere Aktivität entscheidet, die sich aus den Fakultäten der Hochschulen ergeben.

 

GESETZGEBUNGEN DIE TEIL DER VORLAGE DES MANTELGESETZES DES BILDUNGSMINISTERS UND DES GESETZENTWURFS DES STAATSEKRETÄRS FÜR SPORT SIND

 

  • Themenbank (Vorlage des Mantelgesetzes und Gesetzentwurf d. Staatssekretärs)
    Die Wahl von 50% der Themen der Versetzungs- und Abschlussprüfungen der Schüler der einheitlichen Lyzeen[3] und der Berufslyzeen als auch der Hochschulzulassungsprüfungen aus der Themenbank wird abgeschafft (Änderung des Gesetzentwurfs d. Staatssekretärs). Die Betreibung der Themenbank unterliegt nicht länger der Nationalen Prüfungsorganisation (E.O.E.), sondern ist nun ausschließlich Teil der Zuständigkeiten des Instituts für Bildungspolitik (I.E.P.), als fakultatives, beratendes Instrument für Lehrende und Schüler (Vorlage des Mantelgesetzes)
  • Versetzung von Schülerinnen/Schülern (Gesetzentwurf d. Staatssekretärs)
    Als Durchschnittsnote für die Versetzung von Schülern des Lyzeums wird die Note 9,5[4] festgelegt.
  • Bewertung (Vorlage des Mantelgesetzes und Gesetzentwurf d. Staatssekretärs)
    Die Abschaffung des geltenden Rechtsrahmens zur Bewertung des Lehrpersonals und der schulischen Einheiten erfüllt dessen Versprechen. Die Einführung eines Systems zur Bewertung der pädagogischen Leistungen und der Bildungsarbeit auf demokratische und gemeinschaftliche Art und Weise, als aktive und demokratische Methodik zur Diagnose von Problemen, zur Lösungsfindung und zur Bearbeitung von Vorschlägen und Maßnahmen für die Verbesserung der Qualität der Bildung ist nötig. Das Ministerium wird den oben genannten Gesetzesrahmen in einem zukünftigen Gesetz überarbeiten.
  • Nachhilfeschulen, Sprachschulen, Privatschulen (Vorlage zum Mantelgesetz)
    Zum ersten Mal werden Themen in Bezug auf die Lerninhalte und die Öffnungszeiten der Nachhilfeschulen der Sekundarstufe und der Sprachschulen geregelt. Die Öffnungszeiten, Ruhetage und die Prüfung der detaillierten Programme der Nachhilfe- und Sprachschulen werden festgelegt und die internen Nachhilfeschulen in Privatschulen werden abgeschafft und den entsprechenden Organisationen des Lehrpersonals und den Betreibern von Privatschulen die Möglichkeit gegeben Tarifverträge mit besseren Arbeitsbedingungen (Gehaltsstruktur, institutionelle Bedingungen) als den bestehenden zu unterzeichnen.
  • Sonderpädagogik (Vorlage zum Mantelgesetz)
    Die griechischen Gegebenheiten werden mit den europäischen und internationalen Übereinkommen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen harmonisiert. Die Funktion der Institution der parallelen Unterstützung wird verbessert durch die Institutionalisierung der Zusammenarbeit der Pädagogen der parallelen Unterstützung mit dem übrigen Personal der Schulen und der gemeinsamen Gestaltung der Lehrpläne und anderer Bestandteile des Schullebens.
  • Wiederaufbau der Abteilungen und Spezialisierungen in der Berufsbildung, die durch Gesetze im Rahmen der Sparmaßnahmen abgeschafft wurden. (Änderung)
    -Die Durchführung der Spezialisierungen an bestimmten Berufslyzeen (EPAL) wird zur vollständigen Nutzung der bestehenden Infrastruktur garantiert und um den Bildungsbedürfnissen der Schüler zu entsprechen.
    -Festlegung der Orientierungsgruppen, der Unterrichtseinheiten und des Lehrplans für die 1. Klasse des Schuljahrs 2015-2016 für die Abteilungen und Spezialisierungen, die wiederaufgebaut werden.
    -Die Mitglieder des Lehrpersonals, die ihren Stellen enthoben oder vorübergehend entlassen wurden, kehren wieder an die Stellungen zurück, die sie in den Schulen innehatten und sie werden voraussichtlich umfassend genutzt um den hohen Bedarf an Bildungsarbeit zu decken.
    -Nach der Wiederherstellung der Stellen durch den Minister für Verwaltungsreform, wird das Thema der Pädagogen angegangen, die an diese Stellen an den Berufslyzeen zurückkehren und denen dadurch alle Rechte gewährleistet werden, die ihnen vor ihrer Stellungsenthebung zustanden, während die gleichen Rechte den Pädagogen von Berufslyzeen gewährleistet werden, die geschlossen wurden.
  • Abschaffung der Kopplung experimenteller Schulen und Musterschulen (Änderung)
    Es wird folgendes beschlossen:
    – Die Abschaffung der Bezeichnung „experimentelle Musterschule“
    – Die Trennung zwischen experimentellen und Musterschulen.
    – Die Umwandlung der bedeutenden Mehrheit dieser hybriden Schulen in experimentelle Schulen.
    – Die Definition nur einer geringen Zahl dieser Schulen als Musterschulen, aus historischen Gründen.
    – Bei den experimentellen Schulen werden die Schülerinnen/Schüler durch ein Losverfahren in die ersten Klassen der jeweiligen Schulform aufgenommen.
    – Bei den Musterschulen werden die Aufnahmekriterien und das Aufnahmeverfahren in die Aufnahmeklasse durch eine Entscheidung des Lenkungsausschusses für experimentelle und Musterschulen (DEPPS) bestimmt, basierend auf einem Vorschlag der Lehrerverbände und der wissenschaftlichen Beiräte (EPES) der Mustergymnasien.
  • Gesetzesänderung zur Nachholung entfallener Unterrichtsstunden

Im Fall von nicht abgehaltenen Unterrichtsstunden wird deren Nachholung auf folgende Weise garantiert: a) Kürzung von Ausflügen und Wandertagen b) Reduzierung der Arbeitstage, die für mehrtägige Klassenfahrten genutzt werden c) Nutzung der Tage an denen Schulfeiern stattfinden (es werden sowohl die Feiern als auch Unterricht abgehalten).

 

  • Auswahl von Führungskräften (Änderung)

 

Für Anwärter auf eine Stelle als Schuldirektor

Nötige Voraussetzungen, damit Pädagogen als Kandidaten in Betracht gezogen werden sind 8 Jahre Berufserfahrung in der Lehre sowie zertifizierte Kenntnisse im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Stufe 1.

Als zusätzliche Punkte in Bezug auf die Qualifikation der Kandidaten werden Führungserfahrung, Lehrerfahrung und pädagogische Qualifikation und Ausbildung gezählt (67% der Gesamtpunktzahl), sowie die Meinung des Lehrerverbands der Schule für die der Anwärter kandidieren möchte (33% der Gesamtpunktzahl).

Jeder Anwärter/jede Anwärtern kann höchstens für zwei Schulen kandidieren, wenn er/sie in den letzten fünf Jahren an diesen Schulen gewirkt hat.

 

Für Bildungsdirektoren

Nötige Voraussetzungen, damit Pädagogen als Kandidaten in Betracht gezogen werden ist eine 10-jährige Berufserfahrung in der Lehre sowie zertifizierte Kenntnisse im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Stufe 1.

Als zusätzliche Punkte in Bezug auf die Qualifikation der Kandidaten werden Führungserfahrung, Lehrerfahrung und pädagogische Qualifikation und Ausbildung gezählt (67% der Gesamtpunktzahl), sowie die Meinung der Schuldirektoren des Bezirks für den die Anwärter kandidieren (33% der Gesamtpunkzahl).

Jeder Kandidat kann höchstens für zwei Bildungsdirektionen kandidieren.

 

FORSCHUNG & INNOVATION

Unsere Politik im Bereich Forschung & Innovation zielt größtenteils auf folgendes ab:

  • Die wissenschaftliche Forschung und das Wissen, das daraus entsteht soll die nationalen Bemühungen zur Aufwertung der Bildung und der Förderung der Kultur unterstützen und antreiben.
  • Die positiven Leistungen der griechischen Forschungsgemeinde sollen als Botschafter für die Förderung des Landes in der internationalen Arena dienen, etwas, was unter den heutigen Bedingungen von strategischer Bedeutung ist.
  • Durch die Innovationen, die sich aus der Nutzung der Forschungsergebnisse ergeben, soll die wissenschaftliche Forschung ein Motor sein für das Wachstum und den produktiven und sozialen Wiederaufbau des Landes.

 

Voraussetzung für die Realisierung der oben genannten Ziele ist das ständige Streben nach hoher wissenschaftlicher Qualität, da ohne sie die Ergebnisse unserer Bemühungen unzulänglich und unstet sein werden.

 

Mit den Zielen, die wir uns gesetzt haben gehen wir eine große Wette ein, nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft des Landes. Sie erfordern ernste und zielgerichtete Eingriffe in allen Bereichen der Innovationskette, also von der grundlegenden angewandten Forschung bis hin zur Erarbeitung von Reichtum durch die Entwicklung innovativer Produkte und Techniken. Die drastische Reduzierung der Bürokratie ist bei diesem Prozess keine Nebensache. Die Festlegung einfacher Regeln wiederspricht nicht nur nicht der Rechenschaftspflicht und der gesellschaftlichen Kontrolle, sondern garantiert ganz im Gegenteil Transparenz und die nötige Flexibilität. Außerdem senkt die Nutzung von Mitteln, die aus einer geeigneten Mischung aus staatlichen Investitionen und Finanzierungsinstrumenten stammen können (in einem Maße, das das öffentliche Interesse schützt), den Preis des Geldes. Letztendlich begünstigt die Entwicklung einer gesunden Beziehung zwischen öffentlichem und privatem Sektor in Kombination mit der Mobilisierung der Zivilgesellschaft die Neuverteilung des Reichtums und ist von sehr großer Bedeutung für die Linderung der sozialen Ungleichheiten.

 

Im Rahmen des oben genannten haben wir einige gesetzgeberische Eingriffe vorgenommen, die folgende Maßnahmen umfassen:

  • Es ist die Hauptverantwortung des Staats eine nationale Forschungspolitik vorzugeben: Es wird die Pflicht des Staates betont nicht nur den existierenden Status quo in der Forschung aufrechtzuerhalten, sondern auch positive Maßnahmen zum Schutz des nationalen Forschungsreichtums zu ergreifen.
  • Akademisch und politisch ambiguitive und/oder falsche Definitionen werden revidiert oder neu formuliert, wie die Definitionen der Begriffe „grundlegende Forschung“, „Exzellenz“ und „Bewertung“.
  • Der Nationale Rat für Forschung, technologische Entwicklung, Entwicklung und Innovation (ESETAK) wird umstrukturiert und umbenannt in „Nationaler Rat für Forschung und Innovation“ (ESEK). Seine Rolle wird als die eines Beratungsgremiums definiert, das Stellungnahmen abgibt zur nationalen Politik im Bereich Forschung und Innovation. Es wird dafür Sorge getragen, dass der neue ESEK schnell und transparent gebildet wird, unterteilt in zwei Komitees (das Komitee für Forschung und Technologie und das Komitee für Innovation und Entwicklungsanwendungen), damit die Vorschläge des Rates besser vorbereitet werden können und um die Anzahl der außerinstitutionellen Interventionen bei Themen aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung zu minimieren.
  • Maßnahmen zur Beschleunigung des neuen NSRP: Es werden Änderungen eingeführt, die die Prozesse erleichtern und die Aufnahme von Mitteln bei kofinanzierten Programmen beschleunigt.
  • Die Regionalräte für Forschung und Entwicklung werden umstrukturiert um sie funktionaler und repräsentativer zu machen und um keine Spielräume für die Entwicklung von Kundenbeziehungen zu lassen.
  • Die Wissenschaftsräte der Institute werden abgeschafft und die wissenschaftlichen Beiräte wieder eingeführt, die eine stärkere demokratische Legitimität hatten.
  • Maßnahmen zur administrativen Vereinfachung von Prozessen: Der Prozess zur Zusammensetzung der Vorstände der Forschungsträger wird vereinfacht und es werden Übergangsmaßnahmen eingeführt, die Lösungen für die Probleme bieten, die durch die Abwesenheit entsprechender Regelungen im vorherigen Gesetz entstanden sind.
  • Abgesehen von der Fürsorge für die Sicherheit am Arbeitsplatz der Belegschaft in Forschungszentren wird Sorge getragen für die Förderung von promovierten Forschern.

 

[1]Anm. d. Üb.: Ein Gremium an griechischen Universitäten bestehend aus dem Dekan und den beiden Vizedekanen, Studentenvertretern und Vertretern der Verwaltung/des Sekretariats

[2]„Akademische Asyl“ bedeutet in Griechenland, dass zB die Polizei und andere uniformierte Kräfte keinen Zugang zum Gelände von akademischen Einrichtungen haben, ohne die ausdrückliche Erlaubnis z.B des Dekans der entsprechenden Universität.

[3]Sekundarstufe II; Klasse 10-12;

[4]Mit 20 als Bestnote

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